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Sperrmüll: Abholung anmelden

Handlungsgrundlage(n)

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

Spezieller Hinweis für Ludwigslust-Parchim

Die Satzung finden Sie auf der Seite der Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim AöR

Volltext

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Jeder Haushalt und jeder Gewerbebetrieb im Landkreis Ludwigslust-Parchim, der an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen ist, hat die Möglichkeit zweimal im Jahr kostenfrei eine Sperrmüllabholung anzumelden. 

Darüber hinaus wird bei Bedarf z.B. für Haushaltsauflösungen oder Umzüge die Möglichkeit angeboten, einen Container für Sperrmüll, Haushalts- und Elektro-Schrott zu bestellen.  Für die Gestellung des Containers wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Der Sperrmüllcontainer ist selbst zu befüllen.

Der Container darf mit folgenden Abfällen gefüllt werden:

  • Schränke, Regale, Sofas, Tische, Stühle, Sessel, Beten, Matratzen, Gartenmöbel…
  • Teppiche, PVC- u. textile Fußbodenbeläge
  • Lampen, Spiegel, Bilderrahmen, Innenrollos, Bügelbretter, Federbetten…
  • Kinderwagen, sperriges Kinderspielzeug, sperrige Kunststoffbehälter, Regentonne…
  • Gasherd, Grill, Wäscheständer, Metallregal, Eimer, Fahrradrahmen, Kochtöpfe, Schubkarre, Rasenmäher, Werkzeuge und Gartengeräte aus Metall…
  • Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Elektroherde und Backöfen, Fernseher, Radio, Computer, Laptop, Telefon, Staubsauger, Kaffeemaschine, Bohrmaschine, Bügeleisen…

Bitte beachten Sie, dass Kühlgeräte, Waschmaschinen, Haushalts- und Elektronikschrott zuletzt in den Container verbracht werden, damit diese Gegenstände später heraus sortiert werden können.

Der Container darf mit folgenden Abfällen n i c h t  befüllt werden:

  • Abfälle jeglicher Art in Tüten, Säcke und Kartons verpackt, Bau- und Renovierungsabfälle: z.B. Steine, Ziegel, Holz, Holzgebälk, Bauabfälle, Türen und Türrahmen, Fenster und Fensterrahmen,  Deckentäfelung, Styropor-Platten, Paneele, Laminat , Vinyl-Boden und Parkett, Dusch- u. Badewannen, Wasch- u. WC-Becken,  Dachrinnen, Zäune und Pergola, Teichfolien u.-wannen, Tierställe, Gartenhäuschen, Tapeten, Abdeckfolien…
  • Autoteile, Motorräder, Mopeds, Autowracks, Reifen
  • Heizkessel, Heizkörper, Öltanks, leere Ölbehälter
  • Hausmüll, Alttextilien, Geschirr
  • kompostierbare Abfälle
  • schadstoffhaltige Abfälle
  • Lithium-Batterien/Akkus bzw. Elektroaltgeräte die Lithium-Batterien/Akkus enthalten.
  • Leuchtstoffröhren

Voraussetzungen

Sperrmüll sind Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.

Erforderliche Unterlagen

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Container - Aufstellen im öffentlichen Raum

  • Abstellerlaubnis / Sondernutzungserlaubnis

Erklärung: Sofern der Container auf einer öffentlichen Verkehrsfläche bzw. auf öffentlichem Grund aufgestellt werden soll, benötigen Sie hierfür eine Abstellerlaubnis / Sondernutzungserlaubnis. Die Abstellerlaubnis / Sondernutzungserlaubnis erteilt in der Regel die zuständige Straßenverkehrsbehörde bzw. das Ordnungsamt ihrer Gemeinde oder Stadt.

Sie können uns die Abstellerlaubnis / Sondernutzungserlaubnis während der Online-Antragstellung direkt hochladen. Alternativ können Sie uns rechtzeitig eine Kopie per E-Mail übermitteln.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Sperrmüll durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der gegebenenfalls fälligen Gebühr für die Entsorgung von Sperrmüll wird vom Landkreistag oder dem Stadtparlament durch Satzungen beschlossen (Abfallgebührensatzung).

Gebühr:

  • Container bis 10 m³   = 115,22 € 
  • Container von 12 m³ - 30m ³ = 125,58 €

Verfahrensablauf

Die Entsorgung von Sperrmüll ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören unter anderem Informationen über:

  • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Straßensammlung, Sperrmüllcontainer, Wertstoffhöfe)
  • die Abfallgebühren und den
  • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle).

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
 

Fachlich freigegeben am

22.03.2024

Zuständige Stelle

  • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.