Kraftfahrzeugkennzeichen: Mitnahme bei Umzug
Volltext
Zum 01. Juli 2014 soll die Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Wohnsitz- oder Halterwechsel aufgehoben werden.
Damit soll die bundesweite Mitnahme von Kfz-Kennzeichen ermöglicht werden. Wer umzieht – auch über die Ländergrenzen hinweg – kann dann das bisherige Kennzeichen des Fahrzeugs behalten.
Dies gilt sowohl für den Wechsel des Wohnortes als auch für den Halterwechsel. Damit soll es ermöglicht werden, dass auch beim Verkauf eines Fahrzeuges in einen anderen Zulassungsbezirk der neue Halter das Kennzeichen nicht umtauschen muss.
Bereits heute wird innerhalb einiger Länder entsprechend verfahren (z. B. Hessen, Nordrhein-Westfahlen und Schleswig-Holstein).
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Regelung hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung. Die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort.
Fachlich freigegeben durch
keine fachliche Freigabe
Hinweise (Besonderheiten)
Zuständige Stelle
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.
Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kfz Zulassung
Adresse
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Heinrich-Hertz-Ring 2
Adresse
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach: Postfach 16 02 20
Telefon:
115
(Behördenrufnummer)
Ansprechpartner
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
Tel.: | +49 385 20092-1212 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Außerbetriebsetzung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeug: Wiederzulassung ohne Halterwechsel (Ummeldung) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Änderung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: E-Kennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre) beantragen
- Erlaubnis zum Betrieb von Fahrzeugen beantragen
- Feinstaubplakette beantragen
- Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen
- Kraftfahrzeug: Wiederzulassung bei Halterwechsel beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Erstmalige Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Mitnahme bei Umzug
- Betrieb von Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz bei Diebstahl/Verlust beantragen
- E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland) beantragen
- Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht in Umweltzonen - Genehmigung
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Verlängerung der Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Führung eines Fahrtenbuches - Anordnung
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Grünes Kennzeichen für ein steuerbefreites Kraftfahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeug: Überlassung eines Fahrzeuges bescheinigen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausstellung beantragen
- Betrieb von Fahrzeugteilen Erlaubnis
- Kraftfahrzeug: Erstzulassung oder Neuzulassung beantragen
Behördenrufnummer 115
Tel.: | 115 |
Zuständig für :
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Außerbetriebsetzung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeug: Wiederzulassung ohne Halterwechsel (Ummeldung) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Änderung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: E-Kennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre) beantragen
- Erlaubnis zum Betrieb von Fahrzeugen beantragen
- Feinstaubplakette beantragen
- Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen
- Kraftfahrzeug: Wiederzulassung bei Halterwechsel beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Erstmalige Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Mitnahme bei Umzug
- Betrieb von Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige
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- Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland) beantragen
- Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht in Umweltzonen - Genehmigung
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Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
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Freitag: 8 - 13 Uhr