Springe direkt zu:

Verbraucherschutz Informationen erhalten

Fachlich freigegeben durch

Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
 

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V
 

Erforderliche Unterlagen

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
 

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fristen

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
 

Zuständige Stelle

Spezieller Hinweis für Landkreis Ludwigslust-Parchim

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt.

Koordiniert werden die Verbraucherschutzaufgaben in Mecklenburg-Vorpommern durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt.

Zudem stehen die Verbraucherzentralen beratend zur Seite und beantworten alle Fragen rund um den Verbraucherschutz.